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Mietbedingungen Selbstfahrer

MIETBEDINGUNGEN

Mietbedingungen Fullservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.02.2007)

1. Mietvertrag
Der Mietvertrag über das Fahrzeug kommt durch Ihre schriftliche Auftragsbestätigung (auch per Fax) zustande.

2. Mietzeit
Die Mietzeit ergibt sich aus den im Mietvertrag vereinbarten Daten. Etwaige Verlängerungen der Mietzeit sind rechtzeitig gesondert mit dem Vermieter zu vereinbaren.

3. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist zu einem sorgsamen und angemessenen Umgang mit der Mietsache (insbesondere dem Inventar, Mobiliar und technischen Einbauten) verpflichtet. Ferner hat er die Anweisungen und Einweisungen des Vermieters bzw. dessen Mitarbeitern zu befolgen.
Im Falle auftretender Funktionsstörungen/Beschädigungen der Mietsache ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Eigenmächtige Reparaturen jeglicher Art sind nicht zulässig.

4. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für sämtliche Beschädigungen der Mietsache in vollem Umfang. Gleichermaßen haftet der Mieter für eigene, in der Mietsache aufbewahrte, Sachen.
Des Vermieters:
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen wird eine Haftung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Folgeschäden wie Ausfallkosten und finanzieller Verlust.

5. Zahlungsbedingungen
Alle Kosten, Pauschalen und Auslagen, einschließlich Schadensersatz, sind bei Rechnungslegung durch den Vermieter unverzüglich zahlbar. Sämtliche Mieter, Fahrer und selbstschuldnerische Bürgen des Mietvertrages haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
Der Mietpreis schließt die Kosten für Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung, Öl und gefahrene Kilometer für Anlieferung und Abholung innerhalb Berlins ein.
Im Mietpreis nicht enthalten ist Kilometergeld für die Anlieferung außerhalb der Stadtgrenzen Berlins sowie die Kosten für die Reinigung in Höhe von € 50,00. Die Abrechnung der benutzten Betriebsstoffe (Gas, Diesel für die Beheizung und Warmwassererzeugung) erfolgt verbrauchsabhängig.

6. Rücktritt
Nach Auftragsbestätigung behalten wir uns bei Rücktritt des Mieters folgende Schadensersatzansprüche vor:

  • Stornierungen bis 14 Tage vor Mietbeginn sind frei.
  • Vom 13. bis zum 7. Tag vor Mietbeginn werden 50% des Mietpreises berechnet.
  • Ab dem 6. Tag werden 75% des Mietpreises berechnet.
Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, fallen ebenfalls 75% des Mietpreises an und der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten.

7. Sonstiges
  • Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  • Die Nichtigkeit bzw. Teilnichtigkeit einer oder mehrerer vorsteher Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen nicht.
  • Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
  • Gerichtsstand ist Potsdam.
  • Alle hier genannten Preise verstehen sich als Nettopreise.

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Mietbedingungen Selbstfahrer

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.01.2005)

1. Mietvertrag
Der Mietvertrag über das Fahrzeug kommt durch Ihre schriftliche Auftragsbestätigung (auch per Fax) zustande.

2. Mietzeit
Die Mietzeit ergibt sich aus den im Mietvertrag vereinbarten Daten und beginnt und endet im Betrieb des Vermieters oder an gemeinsam ausgewähltem Ort. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug termingerecht im Betrieb des Vermieters wieder zur Verfügung zu stellen. Etwaige Verlängerungen sind rechtzeitig, gesondert und schriftlich mit dem Vermieter zu vereinbaren. Bei einer verspäteten Rückgabe werden pro Zusatztag pauschal 160,00 € berechnet und etwaige Schadensersatzansprüche an den Mieter weitergegeben, die der Nachfolger oder andere Personen dem Vermieter gegenüber wegen der verspäteten Rückgabe geltend machen.

3. Übergabe und Rücknahme
Die Fahrzeuge werden in verkehrssicherem Zustand übergeben und sind ausgestattet mit Kfz-Papieren, Reserverad, Warndreieck und Verbandskasten. Sie sind gereinigt und der Kraftstofftank ist gefüllt. Es erfolgt eine ausführliche Einweisung durch einen Mitarbeiter des Vermieters, dabei wird der genaue Zustand in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Sie sind in gleichem Zustand zurückzugeben. Für eine ganz oder teilweise durchzuführende Reinigung werden pauschal € 50,00, für fehlenden Treibstoff zusätzlich zu den Treibstoffkosten eine Servicepauschale von € 25,00 berechnet.

4. Berechtigte Fahrer und Nutzung
Zum Führen des Mietfahrzeuges sind nur die im Mietvertrag/Übergabeprotokoll genannten Mieter und Fahrer berechtigt, sofern sie sich in Besitz eines für das Mietfahrzeug geltenden gültigen Führerscheines befinden. Jeder dieser Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein. Alle Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
Der Führerschein und Personalausweis sind bei der Abholung vorzulegen Die Benutzung des Mietfahrzeuges ist nicht gestattet:

  • zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen
  • zur gewerblichen Personen- oder Güterverkehrsbeförderung
  • wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht
  • zum Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge
  • zur Weitervermietung oder sonstigen Nutzung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht.

Fahrten ins Ausland bedürfen der schriftlichen Erlaubnis des Vermieters, diese Erlaubnis muss im Mietvertrag eingetragen sein. Ein Verstoß gegen diese Bedingung zieht die volle Haftung des Mieters nach sich.

5. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist während der Mietdauer als Halter im Sinne der Straßenverkehrsbestimmungen anzusehen. Er hat besonders darauf zu achten, dass beim Betrieb des Fahrzeuges die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für folgende Bestimmungen:

  • Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5t sind mit Fahrtenschreibern ausgerüstet. Vor Antritt der Fahrt wurde der Mieter auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie den Gebrauch und die Bedienung des Fahrtenschreibers hingewiesen.
  • Die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h darf nicht überschritten werden.
  • Beim Rangieren, insbesondere beim Rückwärtsfahren, hat sich der Fahrer unbedingt einweisen zu lassen.
  • Bei grenzüberschreitendem Verkehr sind die jeweils gültigen Vorschriften zu beachten.
  • Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist zu beachten.
  • Die üblichen Kontrollmaßnahmen (Motorölstand, Kühlmittelstand, Reifendruck) sind vom Mieter bei jedem Tanken durchzuführen.

Der Mieter hat nach einem Unfall in jedem Fall die Polizei sowie den Vermieter unverzüglich zu verständigen. Es ist eine polizeiliche Unfallaufnahme zu veranlassen und wenn möglich, etwaige Zeugen zu benennen. Gegnerische Ansprüche dürfen in keinem Fall anerkannt werden (Versicherungsbedingung).
Von sonstigen Beschädigungen (u. a. selbstverschuldete Unfälle ohne Beteiligung Dritter) ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Reperaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters durchgeführt werden.
Die Wasserpumpen / Warmwasserboiler im Innenraum dürfen nicht ohne Wasser betrieben werden und die Wasserkreisläufe sind bei Frosttemperaturen zu entleeren. Schäden durch Nichtbeachtung dessen gehen zu Lasten des Mieters.

6. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) der jeweiligen Versicherungsgesellschaft als Selbstfahr-Vermietfahrzeug wie folgt versichert:

  • Haftpflichtversicherung mit pauschal 50 Mio. € Deckung (max. 8 Mio. € je verletzte Person).
  • Teilkaskoversicherung z.B. Feuer, Diebstahl, Glasbruch und Wildschaden mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 € pro Schadensfall.
  • Eine Vollkaskoversicherung besteht ausdrücklich nicht.

7. Haftung des Mieters

Haftpflichtversicherung
Jeder gemäß Mietvertrag autorisierte Fahrer des Fahrzeugs wird vom Versicherer des Vermieters im Rahmen der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckung gegen Haftpflicht für Körperverletzungen, Tod oder Sachbeschädigungen versichert. Die Haftpflichtversicherung deckt keine Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeuges. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen, den er durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Verwendung des Fahrzeuges verursacht hat und der durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt ist sowie im Falle der unbefugten Nutzung durch Dritte.

Teilkaskoversicherung
Der Mieter haftet bis zu einer Höhe von 150,00 € Selbstbeteiligung pro Schadenfall. Die Haftung ist bei Verstoß gegen diese Bedingungen und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Vollhaftung
Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Mietfahrzeug keine Vollkaskoversicherung besteht. Der Mieter haftet für jeden am Fahrzeug während der Mietdauer von ihm zu vertretenden Schaden (insbesondere bei Verstoß gegen diese AGB). Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn das Fahrzeug entgegen den Bestimmungen der Punkte 4. und 5. dieser Geschäftsbedingungen benutzt wird.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten.
Weiterhin haftet der Mieter für sämtliche während der Mietzeit begangenen Verkehrs- und Ordnungsvergehen.
Mehrere Mieter und alle Fahrer haften als Gesamtschuldner.

8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich aus der Benutzung oder einem Ausfall des Fahrzeuges ergeben oder sie infolge eines Unfalles, verspäteter Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe dessen ergeben.
Die Haftung während der Mietdauer ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Fahrzeugversicherung besteht.
Für im Fahrzeug liegen gelassene Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.

9. Mietpreise und Zahlungsbedingungen
Im Mietpreis sind die Kosten für Kfz-Steuer, Versicherung und Öl eingeschlossen. Ebenso eine Kilometerleistung von 100 km pro Tag (600 km pro Woche). Bei einer Überschreitung werden pro zusätzlich gefahrenen Kilometer 0,70 € berechnet. Die Kilometerzahlen werden über die Wegstreckenzähler ermittelt und im Übergabe- und Rücknahmeprotokoll notiert. Jegliche Manipulationen am Wegstreckenzähler sind untersagt, bei Defekt ist sofort der Vermieter zu informieren. Unterbleibt dies, so werden 300 km/Tag berechnet. Der Übergabe- und der Rückgabetag werden, sofern sie nicht Produktionstage sind, jeweils mit einem halben Tagessatz berechnet.
Nicht eingeschlossen sind die Kosten für die Betriebsstoffe wie Diesel, Gas und Wasser.
Sämtliche Mieter, Fahrer und selbstschuldnerische Bürgen des Mietvertrages haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Mietvertrages.
Der Mieter kann vor Übergabe des Fahrzeuges eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Endpreises verlangen.
Der Mietpreis inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer ist grundsätzlich bei Ende der vereinbarten Mietzeit zur Zahlung fällig und an den Vermieter zu entrichten. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Mahngebühr erhoben und es fallen die üblichen Verzugszinsen an.

10. Rücktritt
Nach Auftragsbestätigung behalten wir uns bei Rücktritt des Mieters folgende Schadenersatzansprüche vor: Stornierungen bis 14 Tage vor Mietbeginn sind frei.

  • Vom 13. bis zum 7. Tag vor Mietbeginn werden 50% des Mietpreises berechnet.
  • Ab dem 6. Tag vor Mietbeginn werden 75% des Mietpreises berechnet.


Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, fallen ebenfalls 75% des Mietpreises an und der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten.

11. Sonstiges
Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Die Nichtigkeit bzw. Teilnichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen nicht.
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Vermieters.
Gerichtsstand ist Potsdam.
Alle hier genannten Preise verstehen sich als Nettopreise.

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